In Nordrhein-Westfalen ist ein Sachkundenachweis für die Haltung von großen Hunden Pflicht. Nach §11 Abs. 3 LHundG NRW ist die Sachkunde vom Halter nachzuweisen. Dein Hund fällt unter diese Regelung, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm hat und/oder mindestens 20 kg wiegt. Beim HundeWerk.net kannst du die Sachkunde nach §11 Abs. 3 LHundG NRW für die Haltung großer Hunde §10 Abs. 3 LHundG NRW für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen ablegen.

Termine zur Sachkundeprüfung kannst du mit uns individuell abstimmen.

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35 Euro (inkl. MwSt.)